Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. .Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zur Firma TIBUS Offroad GmbH & Co. KG, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht.
2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1.) Die Angebote des Verkäufers -insbesondere in seinem Prospekt- sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Der Vertrag gilt erst als geschlossen wenn auf Grund einer Bestellung und Erhalt der Rechnung, der Käufer die Anzahlung geleistet hat.
Da die bestellten Teile erst nach Bestellung speziell für den Kunden gefefertigt werden, ist ein Rücktritt vom Kauf sowie eine später Rücklieferung ausgeschlossen
(Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind)
2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind - unbeschadet der übernommenen Maßgarantie - nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Verkäufer behält sich vor, jederzeit technische Änderungen, die ihm notwendig erscheinen, durchzuführen.
III. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3) Alle Lieferungen sind sofort nach Empfang auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen sind nach 5 Tagen ausgeschlossen
IV. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
V. TÜV-Abnahme
Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt bzw. auf den Webseiten der Firma Tibus Offroad GmbH & Co. KG ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV-Mustergutachten oder Teile-Gutachten erstellt.
TIBUS Felgen werden ausschließlich mit Festigkeitsgutachten geliefert. Zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist eine Einzelabnahme nach den Bestimmungen des Zulassungslandes erforderlich.
VI. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Lieferdatum ist das Datum wenn der Versand beim Verkäufer an den Spediter übergben wurde. Bei Händlergeschäften B2B wird die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt oder gänzlich ausgeschlossen
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Anbauanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Da die Montage verschiedener Teile zusätzliche Änderungen am Fahrzeug erforderlich machen kann, sind die Arbeiten nur von einem geschulten Mechaniker vorzunehmen. Für diese Arbeiten wird keine Gewährleistung von der Firma TIBUS Offroad GmbH & Co. KG übernommen. Fehler die durch eine unsachgemäße Montage verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Bei der Teilnahme an Wettbewerben oder Verwendung von Radgrößen über 15% abweichend von der werksseitig montierten Größe, oder die vom Verkäufer empfohlene Größe übersteigt, erlischt die Gewährleistung.
3.) Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer aus.
4.) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
a) Bei Auslandsgeschäften gelten teilweise abweichende Bestimmungen, die unter “Terms and conditions” aufgelistet sind.
7.) Gewährleistungsansprüche für Reifen sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:
a) Sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen mit dem Reklamationsformular nicht vorgelegt wird;
b) sofern an dem Reifen unsachgemäße Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden;
c) sofern der von uns für einen Reifen empfohlene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
d) sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt, war, wie z.B. durch überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, oder Rallye- und/oder Renneinsatz;
e) sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde, oder sofern dieser von Dritten runderneuert oder besohlt wurde;
f) sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
g) sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
h) sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung z.B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw., oder auf einen Unfall zurückzuführen sind;
i) sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen;
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
VIII. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung nach Vorauskasse oder Kreditkarte. Der Verkäufer ist berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist.
3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
IX. Preise
1.) Die Preise verstehen sich in EURO inkl. MwSt. Für Händler und Selbständige sind die Preise als Nettopreise ausgewiesen Bei Export wird der Betrag ohne MwSt. ausgewiesen. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur ohne VAT (MwSt) wenn eine gültige VAT-ID vorgelegt wird. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager (exw). Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
4.) Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Rücksendung
Wir sind grundsätzlich nicht zur Rücknahme gelieferter Teile verpflichtet. Wir betreiben ausdrücklich keinen Onlinehandel, sind dafür nicht eingerichtet und halten auch kein entsprechendes Vertriebssystem vor. Deshalb ist der Widerruf einer Bestellung nach dem Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (für Einlagerung u. a.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entstandenen Versandkosten. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
XIII. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist Schortens ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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